Führerschein mit 17 / Begleitetes Fahren mit 17 in
Schleswig Holstein
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B
oder BE musst Du mindestens 17 Jahre alt sein. Maximal 6
Monate vor Deinem 17. Geburtstag kannst Du mit der
Fahrausbildung beginnen. Falls Du deine Prüfung
bestehst, bekommst Du erstmal eine Prüfbescheinigung
ausgehändigt, mit der Du ein Jahr lang in Begleitung
bestimmter Erwachsener fahren kannst. Die Namen dieser
Erwachsenen sind in die Prüfbescheinigung eingetragen.
Diese Prüfbescheinigung musst Du beim Fahren immer dabei
haben!
Der Begleiter oder die Begleiterin ist während der
Fahrt ausschließlich Ansprechpartner und darf NICHT
aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen! Du bist - auch als
Führerscheinneuling - der allein verantwortliche Führer
des Wagens!!
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
und muss mindestens fünf Jahre lang im Besitz der Klasse
B (früher Klasse 3) sein. Sie darf maximal 3 Punkte im
Verkehrszentralregister in Flensburg haben!
Wenn Du 18 bist, bekommst Du auf Antrag Deinen
Führerschein. Die zweijährige Probezeit beginnt bereits
mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung.
Weitere Infos zum "Begleiteten Fahren mit 17" in
Schleswig-Holstein:
Landesregierung Schleswig-Holstein
Flyer (PDF) zum Begleiteten Fahren mit 17 |