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Fahrschule Bolz - Ihre Fahrschule in Kiel

Ihre Fahrschule in Kiel:

FAHRSCHULE BOLZ - 3x in Kiel

 

Führerscheinklassen:
B, BE, A (direkt), A (begr.), A1, M, Mofa

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Holstenstraße 56-58, 24103 Kiel, Tel.: 0431 - 94 0 94

Klosterstraße 71b / Ostring, 24148 Kiel-Ellerbek, Tel.: 0431 - 72 92 91

Westring 281, Ecke Eckernförder Str., 24116 Kiel, Tel.: 0431 - 260 95 95 9

Führerscheinklassen des EU-Führerscheins

Fahrerlaubnisklassen des neuen EU-Führerscheins

Klasse:

Beschreibung:

 

A

(unbeschränkt)
leistungsunbeschränkte Krafträder (mit oder ohne Beiwagen) (vgl.: Direkteinstieg in Klasse A offen)

Klasse A unbeschränkt (Motorradführerschein)

A

(beschränkt)
Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg "Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse A ab 25 Jahren möglich

Klasse A beschränkt (Motorradführerschein)

A1

Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Klasse A1

B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg).

Klasse B (PKW-Führerschein)

BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt

Klasse BE (Anhängerführerschein)

C1

Kfz zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg

Klasse C1

C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten

Klasse C1E

C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).

Klasse C

CE

Kfz über 3.500 kg mit Anhänger über 750 kg

Klasse CE

D1

Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen

Klasse D1

D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten. Der Anhänger darf nicht zur Personenförderung verwendet werden

Klasse D1E

D

Kfz mit mehr als 8 Plätzen

Klasse D

DE

Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

Klasse DE

Nationale Fahrerlaubnisklassen,
die nicht unter die EU-Richtlinie fallen

Klasse Beschreibung  

M

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

 

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder (§ 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

 

-

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen. (auch erforderlich für PKW im Linienverkehr, wenn keine Klasse D oder D1 vorhanden ist)

"P-Schein"

-

Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h
(keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung)

 

[Stand 08/2004] Quelle und weitere Informationen:
Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen
Ihre Fahrschule in Kiel: Fahrschule Bolz - FÜHRERSCHEINKLASSEN (Wir bilden aus: A, A1, B, BE, M, Mofa)
 
 

Quick-INFO:

Theoretischer
Unterricht:

Themenübersicht

Pflichtstunden

 Unterrichtszeiten

Praktische
 Ausbildung:

Pflichtstunden

Führerschein-
Klasse:

A (offen)

A (beschränkt)

A1

B

BE

M

Mofa


Impressum
Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit!
Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

last update:
 02. Juli 2011


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