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Fahrschule Bolz - Ihre Fahrschule in Kiel

Ihre Fahrschule in Kiel:

FAHRSCHULE BOLZ - 3x in Kiel

 

Führerscheinklassen:
B, BE, A (direkt), A (begr.), A1, M, Mofa

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Holstenstraße 56-58, 24103 Kiel, Tel.: 0431 - 94 0 94

Klosterstraße 71b / Ostring, 24148 Kiel-Ellerbek, Tel.: 0431 - 72 92 91

Westring 281, Ecke Eckernförder Str., 24116 Kiel, Tel.: 0431 - 260 95 95 9

Service & Hilfreiches

Klasse A "DIREKT"

Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht ab 1. Januar 1999 die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.

Anhängerführerschein

Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt. *)

Führerschein im Ausland machen?

Fahrerlaubnisbewerber müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen. Fahrerlaubnisse, die eine Person mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland im Ausland - auch im EU-Ausland - erwirbt, sind hier nicht gültig. Wer sich nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis im Ausland eine Fahrerlaubnis "besorgt", darf damit nicht in Deutschland fahren und macht sich andernfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. *)
Weitere Informationen über die Gültigkeit einer im (europäischen) Ausland erworbenen Fahrerlaubnis (insbesondere, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen:
[Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundes-republik Deutschland] (Bitte beachten Sie insbesondere Abschnitt IV.)

Mindestalter für die verschiedenen
Fahrerlaubnisklassen des EU-Führerscheins:
*)

25 Jahre

für die unbeschränkte Klasse A beim "Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein

21 Jahre

bei den Klassen D, D1, DE und D1E

18 Jahre

für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B,
C, C1, BE, CE und C1E

16 Jahre

für die Klassen A1, L, M und T

15 Jahre

für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge

Besitzstandregelungen für Fahrerlaubnisse, die vor Inkrafttreten der neuen Klasseneinteilung erteilt worden sind *)

Die folgenden Informationen sind wichtig, wenn man seinen "alten" Führerschein in einen Kartenführerschein umschreiben lassen möchte oder wenn man einen bestehenden (alten) Führerschein um eine bestimmte Klasse erweitern möchte.

Klassen ALT Klassen NEU
StVZO (BRD alt) StVZO (DDR)  
1 A A, A1, L, M
1a - A beschränkt auf Krafträder bis 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg A1, L, M
1b - A1, L, M
2 CE C, CE, C1, C1E, B, BE, L, M, T
3 B, BE C1, C1E, B, BE, L, M; auf Antrag CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge
4 M L, M
5 T L

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in KOM (unbeschränkt)

D D, DE, D1, D1E

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beschränkt auf KOM bis 7.500 kg zul. Gesamtgewicht und/oder 24 Fahrgastplätze

- D beschränkt auf KOM bis 7.500 kg zul. Gesamtgewicht und/oder 24 Fahrgastplätze, D1

*) Quelle und weitere Informationen:
Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen

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Quick-INFO:

Theoretischer
Unterricht:

Themenübersicht

Pflichtstunden

 Unterrichtszeiten

Praktische
 Ausbildung:

Pflichtstunden

Führerschein-
Klasse:

A (offen)

A (beschränkt)

A1

B

BE

M

Mofa


Impressum
Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit!
Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

last update:
 02. Juli 2011


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